Unsere Arbeit in der ambulanten Jugendhilfe
nach § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistand Betreuungshelfer) ggf. i.V.m. §41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)
für junge Menschen, die zuhause leben und/oder deren Verselbstständigung angestrebt wird sowie für junge Menschen, die aus anderen stationären Betreuungen entlassen werden und noch eine Nachbetreuung benötigen.
und nach § 35a SGB VIII i.V.m. §30 SGB VIII (Erziehungsbeistand Betreuungshelfer) /
nach § 41 SGB VIII (HIlfe für junge Volljährige)
Diese Leistung richtet sich an junge Menschen und Volljährige, die durch ihre Lebenssituatrion so stark belastet oder traumatisiert sind, dass individuelle Lösungen erforderlich sind.
Inhalte unserer Arbeit in der ambulanten Einzelfallhilfe und der Unterstützung zur Verselbstständigung:
- Bewältigung von Entwicklungsproblemen bei Kindern und Jugendlichen
- Unterstützung in der Familie, intensive Elternarbeit
- Unterstützung in der Schule und bei der Suche nach geeigneten Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten, Vermitteln von vorübergehenden Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Kontakthalten mit Lehrern und Ausbildern
- den jungen Menschen bei Bedarf "Hartz-IV-fähig" machen, d.h. auf seine Grundsicherung hin arbeiten
- Unterstützung beim Umgang mit Geld und Behörden
- Unterstützung bei der Organisierung des eigenen Haushalts
- Hilfe bei der Wohnraumsuche
Hilfe zur Selbsthilfe / die Gestaltung eines entwicklungsangemessenen Lebensalltags
- Aufbau und Förderung von Beziehungsfähigkeit
- Glauben an die eigenen Fähigkeiten
- Wertschätzung von sich selbst und anderen
- Aufbau eines realistischen Selbstbildes
- Akzeptieren der eigenen Lebensgeschichte
Für uns ist wichtig und wir leisten/geben
- die Befähigung zur Integration in schulische/betriebliche Lern- und Arbeitszusammenhänge mit Erfolgserlebnissen durch einen entsprechenden Abschluss
- die Begleitung von Kontakten zu Eltern und Angehörigen
- die Verbesserung der Lebens- und Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie bzw.
- die Entspannung der konflikthaften Beziehung zwischen Eltern und Kindern
- die Verbesserung sozialer Einbindung und sozialer Kompetenz
- der Aufbau und die Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen durch Intergration in Schule/Ausbildung/Beschäftigung
- die Unterstützung beim Übergang in eine therapeutische Maßnahme zur Bewältigung von traumatischen Erfahrungen
- Hilfestellung zum konstruktiven Umgang mit persönlichen und familiären Krisensituationen
- Anregung zur Wiederherstellung eines funktionierenden, versorgenden und gewaltfreien Alltags
- Ermutigung zur Änderung von Einstellungen und Haltungen durch gesicherte Werschätzung und Anerkennung
- Ermutigung zum Aufbau neuer sozialer Außenkontakte
- Unterstützung der Beziehungsfähigkeit
- Förderung altersgemäßer, konstruktiver Ablöseprozesse und Aufbau neuer Kontaktformen insbesondere mit den Eltern und im familiären Umfeld
- Vorbereitung vom Übergang aus der Familie in eine andere Betreuungsform und eine selbstständige Lebensführung