Zielgruppe Sozialpädagogische Familienhilfe
Wir betreuen Familien / Partnerschaften / Pflegefamilien und Schwangere mit Kindern von 0-18 Jahren
Berücksichtigt wird, dass der Erziehungsauftrag der Eltern vorrangig ist und die SPFH als ein unterstützendes, ergänzendes Angebot zu betrachten ist. Das kontinuierliche Aufsuchen der Familie setzt erste Strukturen, die Veränderungen ermöglichen und die Familie Vertrauen und Hoffnung erleben lassen. Die Familie wird unterstützt durch beratende Gespräche z.B. hinsichtlich Erziehungsproblemen, Konflikten in der Ehe oder ökonomischen Problemen. Die Familie wird in ihrem Alltag begleitet, z.B. durch gemeinsame Ämtergänge oder Lehrergespräche.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für unsere Aufnahme ist eine erkennbare Motivation des jungen Menschen, an der Veränderung seiner Situation im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv mitzuarbeiten. Die Mitarbeit der Familie zu diesem Zeitpunkt ist notwendig. Es kann ein Teilziel sein, eine konstruktive Aufarbeitung einer familiären Krisesituation zu ermöglichen. Das beinhaltet die Wiederherstellung der Erziehungskompetenz und die Übernahme einer Erziehungsverantwortung durch die Erziehungsberechtigten.
Eine Aufnahme ist ausgeschlossen bei
- Vorliegen einer schweren körperlichen und/oder geistigen Behinderung
- wenn eine manifeste psychotische Erkrankung vorliegt
- wenn eine behandlungspflichtige Drogenabhängigkeit im Vordergrund der Störungen steht