Zielgruppe ambulante Jugendhilfe
Wir betreuen männliche und weibliche junge Menschen von 5 bis 21 Jahre
- in Familien, die aufgrund von länger andauernden Belastungssituationen in Familie, Schule/Ausbildung oder Freizeitbereich/Freundeskreis zusätzliche sozialpädagogische Unterstützung zur Bewältigung ihrer biografischen Entwicklungsaufgabe benötigen
- die aus einem Drogenentzug/stationärer Drogentherapie entlassen werden und bei denen eine weitere Betreuung erforderlich ist
- die durch ihre Lebensgeschichte so stark belastet oder traumatisiert sind, dass sie intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung für die Bewältigung ihres Lebensalltags brauchen
- Jugendliche und junge Erwachsene mit komplexem Hilfebedarf
- aus Zuwandererfamilien (Aussiedler, Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, Ausländer).
Voraussetzungen ist die Fähigkeit und Bereitschaft zur Annahme der vorhandenen Integrationsangebote. Insofern gibt es keine Einschränkung bei entsprechender Leistungsberechtigung.
Vor diesem Hintergergrund sind UMAs grundsätzlich möglich
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für unsere Aufnahme ist eine erkennbare Motivation des jungen Menschen, an der Veränderung seiner Situation im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv mitzuarbeiten. Die Mitarbeit der Familie zu diesem Zeitpunkt ist gewünscht, aber keine Aufnahmevoraussetzung.
Eine Aufnahme ist ausgeschlossen bei
- Vorliegen einer schweren körperlichen und/oder geistigen Behinderung
- wenn eine manifeste psychotische Erkrankung vorliegt
- wenn eine behandlungspflichtige Drogenabhängigkeit im Vordergrund der Störungen steht